IAB                                                                                                                      

 

 

 

 

 

 

Gemäß der Baustellenverordnung v. 10.6.98 werden die Pflichten des Bauherrn hinsichtlich

der Planung und Koordination der Baustelle in der Planungsphase sowie in der Ausführung ,

insbesondere die Vorankündigung an die Behörde , die Erarbeitung des Sicherheits- und

Gesundheitsschutzplanes ( SIGE-Plan)  und die Erstellung der Bauwerksakte (Unterlage für

spätere Arbeiten ) übernommen.

 

 

 

Baustelle Bürogebäude Grünes Tal , Schwerin