IAB

Gemäß der
Baustellenverordnung v. 10.6.98 werden die Pflichten des Bauherrn
hinsichtlich
der Planung und Koordination der
Baustelle in der Planungsphase sowie in der Ausführung ,
insbesondere die Vorankündigung an die
Behörde , die Erarbeitung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes ( SIGE-Plan)
und die Erstellung der Bauwerksakte (Unterlage für
spätere Arbeiten ) übernommen.

Baustelle Bürogebäude Grünes Tal ,
Schwerin