IAB                                                                                                                      

 

 

 

 

 

 

Das Ingenieurbüro IAB erbringt entsprechend der vertraglichen Gestaltung ,Leistungen,

zur sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des Auftraggebers auf der Grundlage

des § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (AsiG) und der Betriebssicherheitsverordnung

( BetrSichV ) in Verbindung mit den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A6

„Fachkräfte für Arbeitssicherheit “.

 

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die

 

- Beurteilung der Arbeitsstätten , Einrichtungen und Verfahren im Sinne des § 5 des

Arbeitsschutzgesetzes ( Gefährdungsbeurteilung ) und seiner Durchführungsverordnungen,

sowie Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsplatzrichtlinie-, Betriebssicherheitsverordnung und

Baustellenverordnung

 

- Sachkundeprüfungen entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften für

Lastaufnahmemittel , Krane , Leitern , Kreissägen etc.einschl. Dokumentation

 

- Bearbeitung des Gefahrstoffkatasters und Erstellung von Betriebsanweisungen,

Führung der betrieblichen Dokumentation gem. § 6 AsiG ( Gefährdungsbeurteilung )

 

- Durchführung von Betriebsbegehungen sowie orientierende arbeitshygienische Messungen

 

- Anleitung und Weiterbildung der Führungskräfte , Beschäftigten , Sicherheits- und Brand-

schutzbeauftragten

 

- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat / Personalrat und dem Arbeitsschutzausschuss

 

- Vertretung des Auftraggebers bei den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden ,

den Unfallversicherungsträgern und den Brandschutzdirektionen.

 

Das IAB übernimmt entsprechend der TRGS 519 bei Asbestarbeiten die Logistik durch einen

bestellten Sachkundigen und führt die Zusammenarbeit mit den Behörden.