IAB


Das Ingenieurbüro
IAB
erbringt entsprechend der vertraglichen Gestaltung
,Leistungen,
zur sicherheitstechnischen Betreuung der
Beschäftigten des Auftraggebers auf der Grundlage
des
§ 6 des
Arbeitssicherheitsgesetzes (AsiG)
und der
Betriebssicherheitsverordnung
( BetrSichV ) in
Verbindung mit den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A6
„Fachkräfte für Arbeitssicherheit “.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die
- Beurteilung der Arbeitsstätten , Einrichtungen und
Verfahren im Sinne des § 5 des
Arbeitsschutzgesetzes ( Gefährdungsbeurteilung ) und
seiner Durchführungsverordnungen,
sowie Arbeitsstättenverordnung,
Bildschirmarbeitsplatzrichtlinie-, Betriebssicherheitsverordnung und
Baustellenverordnung
-
Sachkundeprüfungen entsprechend der
Unfallverhütungsvorschriften für
Lastaufnahmemittel , Krane , Leitern ,
Kreissägen etc.einschl. Dokumentation
- Bearbeitung des Gefahrstoffkatasters und Erstellung
von Betriebsanweisungen,
Führung der betrieblichen Dokumentation gem. § 6 AsiG
( Gefährdungsbeurteilung )
-
Durchführung von Betriebsbegehungen sowie orientierende arbeitshygienische
Messungen
- Anleitung und Weiterbildung der Führungskräfte ,
Beschäftigten , Sicherheits- und Brand-
schutzbeauftragten
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat / Personalrat
und dem Arbeitsschutzausschuss
- Vertretung des Auftraggebers bei den für den
Arbeitsschutz zuständigen Behörden ,
den Unfallversicherungsträgern und den
Brandschutzdirektionen.
Das IAB
übernimmt entsprechend der
TRGS 519 bei
Asbestarbeiten die Logistik durch einen
bestellten Sachkundigen und führt die Zusammenarbeit mit den Behörden.