IAB

Vordringlichste Aufgabe der Arbeitsmedizin ist die Abwendung von vermeidbaren Belastungen
sowie die
Gestaltung gesundheitsschonender Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen ,
z.B. durch Vermittlung der Übernahme aller
Leistungen zur Erfüllung
- des § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes ( ASiG )
- der betreffenden Paragraphen der
Unfallverhütungsvorschriften , insbesondere der
BGV A 4 – Arbeitsmedizinische Vorsorge
Dazu gehören die speziellen arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen nach
G20 Lärm
G25 Fahr -, Steuer – und Überwachungstätigkeit
G37 Bildschirmarbeitsplätze
G42 Infektionskrankheiten
weiteren BG Grundsätzen

Bürogebäude Grünes Tal , Schwerin
- der §§ 28 -31 der Gefahrstoffverordnung (
Vorsorgeuntersuchungen )
- der Vorschriften zur Untersuchung
strahlenexponiertem Personal nach der Röntgenverordnung und der
Strahlenverordnung
- der
entsprechenden EG – Richtlinien und des Arbeitsschutzgesetzes