IAB                                                                                                                      

 

 

 

 

 

 

Vordringlichste Aufgabe der Arbeitsmedizin ist die Abwendung von vermeidbaren Belastungen

sowie die Gestaltung gesundheitsschonender Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.

 

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen ,

z.B. durch Vermittlung der Übernahme aller Leistungen zur Erfüllung

 

- des § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes ( ASiG )

 

- der betreffenden Paragraphen der Unfallverhütungsvorschriften , insbesondere der

BGV A 4 – Arbeitsmedizinische Vorsorge

 

Dazu gehören die speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach

G20 Lärm

G25 Fahr -, Steuer – und Überwachungstätigkeit

G37 Bildschirmarbeitsplätze

G42 Infektionskrankheiten

weiteren BG Grundsätzen

 

 

 

Bürogebäude Grünes Tal , Schwerin

 

 

- der §§ 28 -31 der Gefahrstoffverordnung ( Vorsorgeuntersuchungen )

 

- der Vorschriften zur Untersuchung strahlenexponiertem Personal nach der Röntgenverordnung und der Strahlenverordnung

 

     - der entsprechenden EG – Richtlinien und des Arbeitsschutzgesetzes